BAFM Regionalgruppe
Familien-Mediation
München und Region
Bereich Landgericht München Bereich Landgericht Traunstein Bereich Landgericht Kempten Bereich Landgericht Memmingen Bereich Landgericht Augsburg Bereich Landgericht Ingolstadt Bereich Landgericht Landshut
Mediator(inn)en finden
Mediation kennenlernen
  home   kontakt  agb   links   sitemap   impressum
Weitere Anwendungsfelder der Mediation
Gewiß sind Konflikte bei Trennung und Scheidung von besonderer Bedeutung. Familien-Mediation beschränkt sich hierauf jedoch nicht. Als Konfliktbearbeitungsmethode ist sie bei vielen familiären Konflikten ein Weg, der zu befriedigenden Ergebnissen führt. So z.B. im Hinblick auf
  • Konflikte in Stieffamiliensystemen, z.B. Rollenklärung zwischen Vater/Mutter und den jeweiligen neuen Lebensgefährten in ihrem Verhältnis zu den Kindern oder Gestaltung des Kontakts zum außerhalb lebenden Elternteil
  • Besondere Konflikte bei nicht-verheirateten Paaren
    - Name des Kindes
    - gemeinsame elterliche Sorge
    - Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater
    - entfernte Wohnsitze, Kontakte zwischen Kindern und dem außerhalb lebenden Elternteil
    - finanzielle Unterstützung des anderen Elternteils
    sowie überhaupt Haushaltsfinanzierungen unter Einschluß der Kinder
    - Gestaltung des Zusammenlebens und Vorsorge für den Fall der Trennung
    - erbrechtliche Fragen
  • Partnerstreitigkeiten, z.B. bei der Familienplanung und Arbeitsteilung, besonders bei Konflikten zwischen elterlicher Betreuung und Ausübung des Berufs; wegen unterschiedlicher Auffassungen in der Betreuung und Erziehung (Erziehungsstile)
  • Konflikte zwischen Eltern und Kindern über elterliche Verantwortung und Autonomie der Kinder, z.B. in Bezug auf Ausbildung und Beruf sowie zur Auflösung der häuslichen Gemeinschaft
  • Konflikte zwischen Eltern und Pflegepersonen oder zwischen Eltern und Adoptiveltern
  • Konflikte bei Familienübergängen, z.B. Kinder werden geboren; Kinder verlassen das Nest; (Wieder-) Eintritt des die Kinder betreuenden Elternteils in das Berufsleben; Eintritt ins Rentenalter; erzwungene Arbeitslosigkeit, usw., überhaupt: Gestaltung des Zusammenlebens; erbvertragliche Gestaltungen
  • Mehrgenerationenkonflikte, z.B. bei häuslicher Gemeinschaft, insbesondere bei notwendiger Pflege der älteren (Eltern-)Generation; Ausgleich unter Geschwistern über erbrechtliche Regelungen
  • Konflikte in Wohngemeinschaften
  • Ein eigenes bedeutendes Feld sind Konflikte im Erbfall
    - Streitigkeiten unter Erben
    - testamentarische Gestaltung
    - insbesondere Erbfolgeregelungen bei Unternehmen und in der Landwirtschaft (hier Überschneidung zur Wirtschaftsmediation)

Ob in diesen Fällen die Zusammenarbeit mit Anwälten notwendig ist, die die Konfliktpartner persönlich beraten und begleiten, hängt davon ab, ob die Anwendungsfelder gesetzlich geregelt sind und rechtsverbindliche Formen angestrebt werden. Das ist beispielsweise zu bejahen bei Erbkonflikten, i.d.R. zu verneinen bei Konflikten im Falle von Familienübergängen.
In zunehmendem Maße wird Mediation auch zur Konfliktbearbeitung in anderen Lebensbereichen verwendet, so z.B. bei Konflikten zwischen Nachbarn, in Stadtteilen, in der Schule, in Organisationen, im Wirtschafts- und Arbeitsleben, bei Umweltkonflikten und der Abschätzung von Technikfolgen. Die Prinzipien der Mediation werden auch im Strafrecht beim Täter-Opfer-Ausgleich verwandt.