BAFM Regionalgruppe
Familien-Mediation
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Was Sie von Mediator(inn)en erwarten können
Mediatoren/Mediatorinnen sind in ihrem Herkunftsberuf meistens Angehörige psycho-sozialer Berufsgruppen oder Rechtsanwälte. Sie praktizieren Mediation in der Regel im Rahmen ihrer herkömmlichen Tätigkeitsfelder.

Dies ist ein Zeichen dafür, daß Mediation von ihrem Wesen her interdisziplinär ausgerichtet ist und ihre Handlungskompetenz aus verschiedenen Wissenschaftsbereichen nimmt. Daraus ergeben sich auch ganz neue Formen kooperativer Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Berufsgruppen, beispielsweise zwischen den Mediatoren und den beratenden Anwälten der Konfliktpartner oder zwischen Mediatoren und Beratern bzw. Therapeuten.

Manche Mediatoren bevorzugen bei komplexen Fällen Co-Mediation. Hier arbeiten Mediatoren zum Teil mit unterschiedlichen Herkunftsberufen – etwa als Anwalt und Berater – während des gesamten Mediationsverfahrens oder zeitweise zusammen, um ihre besonderen mitgebrachten Erfahrungen nutzbar zu machen. Es kann auch dienlich sein, wenn die Mediatoren von unterschiedlichem Geschlecht sind.

Manche Mediatoren aus der psycho-sozialen Berufsgruppe haben sich ausschließlich auf Kinder spezialisiert. Dann sollten die andern Folgen der Trennung oder Scheidung in kooperativer Zusammenarbeit über (anwaltliche) Verhandlungen geregelt werden.

Mediation will gelernt sein. In der Bundesrepublik wird weitgehend nach den Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation (BAFM) ausgebildet, die den entsprechenden europäischen Richtlinien angeglichen sind (mindestens 200 Stunden Ausbildung in Seminaren sowie der Nachweis von supervidierten Fällen). Die BAFM nimmt als ordentliche Mitglieder nur Mediatoren auf, die entsprechend ausgebildet sind. Damit soll der Qualitätsstandard von Mediation gesichert werden. Die nachfolgend aufgeführten Mediatoren sind Mitglieder der BAFM oder werden nach der Ausbildungsordnung der BAFM bei von dieser anerkannten Instituten ausgebildet. Sie haben durchweg die Ausbildung im Kernbereich beendet. Die ordentlichen Mitglieder können den Zusatz Mediator / Mediatorin (BAFM) führen.

Alle haben sich verpflichtet, ihre Arbeitsweise ständig gegenseitig zu überprüfen bzw. supervidieren zu lassen und nach den von der BAFM entwickelten ethischen Standard vorzugehen.