| Mediatoren/Mediatorinnen sind in ihrem Herkunftsberuf meistens Angehörige psycho-sozialer
Berufsgruppen oder Rechtsanwälte. Sie praktizieren Mediation in der Regel im Rahmen ihrer herkömmlichen
Tätigkeitsfelder.
Dies ist ein Zeichen dafür, daß Mediation von ihrem Wesen her interdisziplinär ausgerichtet ist und
ihre Handlungskompetenz aus verschiedenen Wissenschaftsbereichen nimmt. Daraus ergeben sich
auch ganz neue Formen kooperativer Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Berufsgruppen, beispielsweise
zwischen den Mediatoren und den beratenden Anwälten der Konfliktpartner oder zwischen
Mediatoren und Beratern bzw. Therapeuten.
Manche Mediatoren bevorzugen bei komplexen Fällen Co-Mediation. Hier arbeiten Mediatoren
zum Teil mit unterschiedlichen Herkunftsberufen – etwa als Anwalt und Berater – während des gesamten
Mediationsverfahrens oder zeitweise zusammen, um ihre besonderen mitgebrachten Erfahrungen
nutzbar zu machen. Es kann auch dienlich sein, wenn die Mediatoren von unterschiedlichem
Geschlecht sind.
Manche Mediatoren aus der psycho-sozialen Berufsgruppe haben sich ausschließlich auf Kinder spezialisiert.
Dann sollten die andern Folgen der Trennung oder Scheidung in kooperativer Zusammenarbeit
über (anwaltliche) Verhandlungen geregelt werden.
Mediation will gelernt sein. In der Bundesrepublik wird weitgehend nach den Standards der
Bundesarbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation (BAFM) ausgebildet, die den entsprechenden europäischen
Richtlinien angeglichen sind (mindestens 200 Stunden Ausbildung in Seminaren sowie der
Nachweis von supervidierten Fällen). Die BAFM nimmt als ordentliche Mitglieder nur Mediatoren auf,
die entsprechend ausgebildet sind. Damit soll der Qualitätsstandard von Mediation gesichert werden.
Die nachfolgend aufgeführten Mediatoren sind Mitglieder der BAFM oder werden nach der
Ausbildungsordnung der BAFM bei von dieser anerkannten Instituten ausgebildet. Sie haben durchweg
die Ausbildung im Kernbereich beendet. Die ordentlichen Mitglieder können den Zusatz Mediator /
Mediatorin (BAFM) führen.
Alle haben sich verpflichtet, ihre Arbeitsweise ständig gegenseitig zu überprüfen bzw. supervidieren
zu lassen und nach den von der BAFM entwickelten ethischen Standard vorzugehen.
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