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zu den Kapiteln:
Traditionelle juristische Verfahrensweisen
Mediation
Die Themen der Mediation
Die Phasen der Mediation
Wertschöpfung
Die Bedeutung des Rechts
Mediation als Verfahren zur Verständigung
Zur Vertiefung
MEDIATION BEI TRENNUNG UND SCHEIDUNG

Traditionelle juristische Verfahrensweisen

Die traditionellen juristischen Verfahrensweisen (Gerichtsverfahren, außergerichtliche anwaltliche Verhandlungen) sind besonders für Personen geeignet, die einen anwaltlichen Fürsprecher an ihrer Seite brauchen, etwa weil die Situation für sie zu komplex ist oder sie sich von vornherein unterlegen, unsicher oder von ihren Emotionen überwältigt fühlen und das Gesetz und die Vertretung durch Anwälte ihnen deshalb eine Stütze geben.
Dadurch wird jedoch ihre Autonomie eingeschränkt. Sie geben in diesem Falle die Vertretung an Anwälte, die Entscheidung an den Richter, den Maßstab für die Entscheidung an das Gesetz ab.

Das hat Konsequenzen: Da die Durchsetzung von Recht ihrem Wesen nach auf der Grundlage von Angriff und Verteidigung erfolgt, kann der Streit eskalieren. Es besteht die Gefahr, daß die Kinder in Mitleidenschaft gezogen werden. Manche Betroffene fürchten, daß sie sich durch die Eigendynamik des Verfahrens in Situationen wiederfinden, die mit ihren ursprünglichen Absichten und Vorstellungen nicht übereinstimmen. Sie fürchten, daß die mit Hilfe des Gesetzes errungenen notwendig pauschalierten Ergebnisse von dem abweichen, was sie eigentlich wollen; und sie fürchten das Risiko, mehr zu verlieren als zu gewinnen.

Mediation

Mediation ist besonders für Personen geeignet, die sich nicht automatisch den Gesetzen unterwerfen wollen, sondern sich des Angebotscharakters der Gesetze bewußt sind und eigene Entscheidungen vorziehen; die sich – über einen Vertrag – ihr »eigenes Gesetz« machen und maßgeschneiderte, den Bedürfnissen und der konkreten Lebenssituation angepaßte Regelungen erarbeiten wollen, die alle Ressourcen und Möglichkeiten ausschöpfen.

Sie streben eine von allen Teilen mitgetragene Verständigung an, weil sie mit guten Gründen hoffen, daß diese eher zur einer Befriedung führt als die Abgabe der Entscheidung an den Richter.

Für sie sind eigenverantwortete gemeinsame Entscheidungen maßgeblich. Sie wollen »Konflikteigentümer « bleiben, sehen sich aber infolge ihrer situationsbedingten Schwierigkeiten nicht in der Lage, diesen Weg alleine zu gehen. Sie brauchen professionelle Hilfe. Das führt zur Mediation und damit zu einem Verfahren, das auf die Bedürfnisse dieser Personengruppe zugeschnitten ist.

Die professionelle Hilfe liegt in der Vermittlungsarbeit des Mediators bzw. der Mediatorin. Diese zeichnet sich dadurch aus, daß der Mediator keine inhaltliche Entscheidungsbefugnis hat. Das befähigt ihn in besonderem Maße, mit den Konfliktpartnern deren Interessen heraus zu arbeiten, die die Grundlage der gemeinsamen Entscheidung bilden. Das stufenweise Vorgehen ist darauf angelegt, daß sich die Konfliktpartner zunehmend ihrer Situation bewußt werden, Verständnis für die eigenen, zukunftsorientierten Interessen gewinnen und auch den Partner in seinen Interessen verstehen lernen.

So stärkt der Mediator je nach Bedarf die Fähigkeit der Konfliktpartner,

  • (wieder) miteinander ins Gespräch zu kommen (Dialogfähigkeit),
  • miteinander zu verhandeln (Verhandlungsfähigkeit),
  • um schließlich darauf aufbauend eine Einigung zu finden (Gestaltungsfähigkeit), die alle maßgeblichen Entscheidungskriterien berücksichtigt.
Mediation will die herkömmlichen traditionellen juristischen Verfahrensweisen nicht ersetzen, sondern tritt als eigenständiges neues Verfahren hinzu. Sie umfaßt auch die Trennung von Paaren ohne Trauschein und Lebenspartnerschaften.
Mediation unterscheidet sich von Beratung oder Therapie, weil sie nicht auf die Klärung der Beziehung als solche abzielt und nicht auf Heilung oder Wachstum ausgerichtet ist, sondern ergebnisorientiert eine Verständigung über die Folgen von Trennung und Scheidung sucht.

Die Themen der Mediation

Mediation setzt letztlich den Entschluß zur Trennung bzw. Scheidung voraus, für den einen Partner manchmal auch nur aus der Einsicht, daß er mit dem anderen nicht gemeinsam weiterleben kann, wenn sich dieser endgültig zur Trennung entschlossen hat.
Inhalt der Mediation ist die Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen.

Ein besonderes Augenmerk gilt den Kindern. Die Kernfragen heißen:

  • Wie können die Bedürfnisse der Kinder in der Trennungssituation am besten erfüllt werden?
  • Wie können Vater und Mutter die durch die Trennung neu definierten Aufgaben in der Wahrung ihrer elterlichen Verantwortung am besten kooperativ wahrnehmen? Hierbei geht es in erster Linie um die Betreuungszeiten (während der Wochentage, der Wochenenden, besonderer Fest- und Feiertage, der Ferien, usw.), um Anschaffungen, Taschengeld, Telefonzeiten, Erziehungsfragen, um die religiöse Erziehung, um den Abschluß einer Ausbildungsversicherung oder die Einrichtung eines Kinderkontos sowie den Umgang der Kinder mit anderen Personen, beispielsweise den Großeltern, Geschwistern, Freunden, usw.
Die Kinder können auf Wunsch der Eltern je nach Alter mit in die Gespräche einbezogen werden, wobei die Mediatoren allerdings genau darauf achten, daß hierdurch die Verantwortungsbereiche der Eltern und der Kinder nicht vermischt werden.

Typische Regelungsinhalte, häufig mit der Kinderbetreuung verknüpft, sind:
  • wo der eine oder der andere Ehepartner zukünftig »zuhause« ist
  • ob die Ehewohnung von dem einen oder anderen übernommen, oder ob sie aufgegeben werden soll
  • wenn die Wohnung bzw. das Haus im Eigentum eines Partners oder beider steht: welche kurzfristigen und langfristigen Lösungen angestrebt werden
  • wie der Hausrat verteilt wird
  • wie das vorhandene Vermögen verteilt oder zu welchen Zwecken es verwendet wird
  • wie ggf. die Schulden reguliert werden
  • was mit den Versicherungen geschieht und nicht zuletzt
  • wie der Lebensunterhalt in den getrennten Haushalten finanziert werden kann.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, zunächst miteinander abzuklären,
  • welcher finanzielle Bedarf besteht
  • welche Einkünfte zur Verfügung stehen
  • auf welcher beruflichen Tätigkeit diese beruhen
  • ob ein (Wieder-)Einstieg des bislang die Kinder betreuenden Elternteils Sinn macht
  • ob die Einkünfte über eine bessere Qualifikation oder berufliche Veränderung gesteigert werden können
  • ob Aus- oder Weiterbildungen anstehen
  • und wie die Arbeitszeiten und die Zeiten für die Betreuung der Kinder aufeinander abgestimmt werden können.
Die Phasen der Mediation

Vielfach sind Verhandlungen im Konfliktfall von der Angst diktiert, über den Tisch gezogen zu werden. Die Befürchtung, Nachteile zu erleiden, führt dazu, sich verstärkt zu verteidigen oder aggressiv ein möglichst großes Stück vom »Kuchen« zu erkämpfen. Das bewirkt häufig eine Verschärfung des Konflikts. Dies Gefahr wird durch trennungsbedingte Verletzungen und Vorwürfe vergrößert.
Mediation versucht, dieses Verhandlungsdilemma durch die Einteilung in Verfahrensabschnitte mit je unterschiedlichen Aufgabenstellungen und einer hierin liegenden Logik der Verständigung gezielt aufzulösen.

Der Ablauf kann in fünf Abschnitte gegliedert werden:

Phase I
Abklärung, ob Mediation das geeignete Verfahren ist. Wenn ja: Festlegung eines Arbeitsbündnisses, das die Voraussetzungen und »Grundregeln« der Mediation enthält.

Phase II
Bestimmung der Themenbereiche und Konfliktfelder durch Positionsbeschreibungen; Problemdefinitionen; Bestandsaufnahme mit Vorlage aller relevanten Daten und Dokumente.

Phase III
Erarbeitung der jeweils unterschiedlichen Zukunftsinteressen und Bedürfnisse hinter den Positionen. Ausgehend von der Akzeptanz unterschiedlicher Sichtweisen: Zielsetzungen, die die jeweiligen Interessen einschließen und sich an der Ausschöpfung möglicher Ressourcen ausrichten. Weiterführend ist die Frage, wie beide gemeinsam mehr erreichen können. Angestrebt wird ein doppelter Gewinn.

Phase IV
Durchdenken aller Lösungsmöglichkeiten, Entscheidungsfindung unter Einbeziehung der jeweiligen Interessen und Nutzung aller Erfahrungswerte, unter Abwägung aller Vor- und Nachteile.

Phase V
Beratung (hier spätestens) und Überprüfung der gefundenen Lösung durch persönlich beratende Anwälte. Gegebenenfalls rechtsverbindliche Vertragsgestaltung und Einführung der Vereinbarung in das Scheidungsverfahren.

Wertschöpfung

Hat jeder seine eigenen Interessen formuliert, kann der Blick in die Zukunft gerichtet und die Tür für kooperative Verhandlungen geöffnet werden.
Je mehr es gelingt, kooperativ zu verhandeln, um so reichhaltiger sind die Ergebnisse. In der Mediation wird darauf geachtet, den »Kuchen zu vergrößern«, bevor er verteilt wird.

Hierzu ein Beispiel:
Nach dem Rechtssystem geht es (vermeintlich) sowohl dem Unterhaltsberechtigten als auch dem Unterhaltsverpflichteten dann am besten, wenn er nicht arbeitet und keine Einkünfte hat. Wird diese Taktik unter Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten von beiden mit Erfolg im Gerichtsverfahren praktiziert, vermindern sich notwendigerweise die Einkünfte, die verteilt werden können.
In einem auf Verständigung ausgerichteten Verfahren wie der Mediation kann umgekehrt danach gefragt werden, wie insgesamt ein größerer Verdienst erzielt werden kann, so daß letztlich beide davon profitieren, weil mehr Einkommen zur Verfügung steht.

Die Bedeutung des Rechts

Im traditionellen Verfahren wenden die Beteiligten das Gesetz an. Bei der angestrebten Vereinbarung mit Hilfe der Mediation geht es um Rechtsverwendung. Das Gesetzesrecht dient also nicht als Maßstab für die Entscheidung.

Es kann jedoch für die Vertragsgestaltung nutzbar gemacht werden:

  • Es setzt die Grenzen für die vertragliche Gestaltung, weil kein Vertrag gegen zwingendes Recht oder gegen die guten Sitten verstoßen darf.
  • Es bietet die Möglichkeit, das gefundene Ergebnis mit dem zu vergleichen, was gesetzlich möglich ist.
  • Es markiert im Falle der Nichteinigung die Ausstiegsgrenze.
  • Das Gesetz kann in seinem Ideenreichtum angefragt werden, also als Schatzkammer dienen, um die jeweils eigenen Interessen als Grundlage der gemeinsamen Entscheidungen besser formulieren zu können. Hierbei empfiehlt es sich, auf die den Gesetzen zugrunde liegenden Prinzipien zurückzugreifen.
  • Insbesondere sind alle Rechtsnormen daraufhin zu überprüfen, inwieweit sie beiden Parteien Vorteile bringen (z. B. Wohngeld, Gelder für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, steuerliche Vorteile).
  • Jeder muß wissen, auf welche rechtlichen Ansprüche er ggf. verzichtet und was er stattdessen gewinnt.
  • Schließlich können für die rechtliche Gestaltung des Vertrages alle herkömmlichen Rechtsfiguren genutzt sowie Erfahrungswerte aus vertragstypischen Formulierungen abgerufen werden.
Das Recht wird also nicht ausgeklammert, sondern einbezogen. Das Verständnis für die Inanspruchnahme von Recht verändert sich jedoch infolge der Verantwortungsverlagerung.
Die Gesetze werden in ihrem Angebotscharakter begriffen, ordnen nicht an, sondern bieten den Rahmen und geben Ideen für die eigenverantwortete Gestaltung. Mediation als Methode nutzt die gesetzlich gewährten Handlungsspielräume aus, um die Vereinbarung möglichst zufriedenstellend für alle Beteiligten zu erarbeiten.

Um sich alle Möglichkeiten und Grenzen der Gesetze und der rechtlichen Gestaltung einschließlich etwa der steuerlichen Konsequenzen bewußt zu machen und um zukünftige Konflikte zu vermeiden, gehört es zum Standard der Mediation, daß jeder Konfliktpartner spätestens vor Abschluß der Vereinbarung den rechtlichen Rat eines ihn persönlich beratenden Anwalts in Anspruch nimmt. Ferner, daß die rechtsverbindliche vertragliche Formulierung – nach der Einigung der Konfliktpartner – in juristischen Händen (von Anwälten und/oder Notaren) liegt.

Mediation als Verfahren zur Verständigung

Mediation ist ergebnisorientiert. Man würde dem Verfahren aber nicht gerecht, wenn man die zweite Zielrichtung aus den Augen verlöre: daß nämlich die persönlichen Beziehungen der Konfliktpartner neu definiert werden wollen.

Mediation ist kein Verfahren, das sanft ist. Manchmal ist es im Gegenteil recht beschwerlich, weil es darum geht, den Konflikten nicht auszuweichen, sondern sich ihnen zu stellen.
Gelingt es den Konfliktpartnern, durch Besinnung auf die eigenen Zukunftsinteressen aus dem vergangenheitsorientierten Beschuldigungsmuster herauszutreten, und öffnet sich der Weg für ein wechselseitiges Verständnis, wird die Chance vergrößert, Achtung voreinander zu gewinnen und in gegenseitigem Respekt zu scheiden.

Das ist die zentrale Grundlage für eine Verständigung untereinander, die insbesondere den Kindern zugute kommt, weil Elternschaft nach der Trennung um so eher gelingt, je weniger die Konfliktpartner auf der Paarebene verstrickt bleiben.

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